Gabenbereitung

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Gabenbereitung

Gesang zur Gabenbereitung

Das Herbeibringen und die Bereitung der Gaben können von einem geeigneten Gesang oder von Orgelspiel begleitet werden oder auch in der Stille geschehen.

Herbeibringen der Gaben

Es empfiehlt sich, daß die Gläubigen ihre Teilnahme durch eine Gabe bekunden. So können durch Vertreter Brot und Wein für die Eucharistie oder selber andere Gaben herbeibringen, die für die Bedürfnisse der Kirche und der Armen bestimmt sind. Auch die Geldkollekte ist eine solche Gabe.

Zurüstung des Altars

Die Ministranten (Akolythen) bringen den Kelch mit Korporale und Kelchtüchlein und das Meßbuch zum Altar. Der Priester nimmt die Schale mit dem Brot, hält sie über den Altar und spricht leise:


Gepriesen bist Du Herr, unser Gott, Schöpfer der Welt. Du schenkst uns das Brot, die Frucht der Erde und der menschlichen Arbeit.

Wir bringen dieses Brot vor Dein Angesicht, damit es uns das Brot des Lebens werde.

(Gepriesen bist Du in Ewigkeit, Herr, unser Gott.)


Der Priester stellt die Schale auf das Korporale.

Der Priester gießt Wein und ein wenig Wasser in den Kelch und spricht leise:


Wie das Wasser sich mit dem Wein verbindet zum heiligen Zeichen, so lasse uns dieser Kelch teilhaben an der Gemeinschaft Christi, der unsere Menschennatur angenommen hat.


Der Priester nimmt den Kelch, hält ihn über den Altar und spricht leise:


Gepriesen bist Du, Herr, unser Gott, Schöpfer der Welt. Du schenkst uns den Wein, die Frucht des Weinstocks und der menschlichen Arbeit.

Wir bringen diesen Kelch vor Dein Angesicht, damit er uns der Kelch des Heiles werde.

(Gepriesen bist Du in Ewigkeit, Herr, unser Gott.)


Er stellt den Kelch auf das Korporale.

Der Priester verneigt sich und spricht leise:


Herr, wir kommen zu Dir mit reumütigem Herzen und mit demütigen Sinn. Nimm uns an und gib, daß unser Opfer Dir gefalle.


Der Priester kann die Gaben und den Altar inzensieren; anschließend inzensiert der Diakon oder ein Ministrant (Akolyth) den Priester und die Gemeinde.


Q. Gotteslob Nr. 359