Zoelibat

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Begriff Zoelibat

«Zölibat» kommt von «caelebs» - lat.: unverheiratet -, meint also unsprünglich das Gleiche wie «Jungfräulichkeit» und «Ehelosigkeit».
Es kann übrigens sowohl der Zölibat, als auch das Zölibat heißen - beides wäre richtig.

Beim Priesterzölibat und beim Zölibat der Ordensleute ist der Zölibat immer auch Pflichtzölibat, d.h., der Zölibat ist Voraussetzung für die Zulassung.
Aber: Entgegen dem Wortlaut («Pflichtzölibat») handelt es immer um eine freiwillige Übernahme der Ehelosigkeit. Der Priester oder Ordensmann oder -frau bindet sich frei - keiner wird, zumindest heutzutage, zum Eintritt in einen Orden gezwungen.
Im Unterschied zu den Ordensleuten, die die Ehelosigkeit geloben, ist der Zölibat der Priester lediglich ein Versprechen.
Das hat vor allem rechtlichen Konsequenzen; so kann ein Weltpriester von seinem Zölibatsversprechen leichter entbunden werden als ein Mönch, der die Ehelosigkeit in der feierlichen Profess gelobt hat.